Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnenist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.betroffenenbeirat-bayern.de und wurde am 13.02.2026 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Der Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen wurde Ende Januar 2018 in München gegründet. Wir sind von Glücksspielsucht betroffene Männer und Frauen, aber auch Angehörige, die sich zu einem selbstständigen Gremium organisiert haben. Wir setzen uns für eine Stärkung des Spieler- und Jugendschutzes ein und wollen der Glücksspielsucht entgegenwirken.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat der Betroffenenbeirat Bayern die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur, so dass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
- Wir bieten derzeit keine Version in Gebärdensprache an
- Wir bieten derzeit keine Version in leichter Sprache an
- Teilweise sind Links mit unterschiedlichen Zielen und identischem Text vorhanden.
- Die Alt Tags von Bildern fehlen derzeit noch bei einigen Bildern.
- Der Kontrast ist bei einigen Elementen nicht ausreichend gross
- Tastaturbedienung - manche Elemente sind nicht mit Landmarks versehen
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Betroffenenbeirat Bayern Stimme der SpielerInnen
Sprecher: Kurt-Willi Sirrenberg
c/o Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern
Edelsbergstr. 10
80686 München
E-Mail: info@betroffenenbeirat-bayern.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de